Resolutionsantrag zur Notfallversorgung

Am 27. März wird der Kreistag des Landkreises Marburg-Biedenkopf über einen Resolutionsantrag zur Reform der Notfallversorgung beraten. Er wird von den Fraktionen SPD und CDU dort eingebracht. Weil der Landkreis Auftraggeber des Rettungsdienstes ist, hat es für den DRK Rettungsdienst Mittelhessen einen hohen Stellenwert, dass seine Arbeit derartige Unterstützung und Beachtung findet - auch und gerade in Zeiten, wo die Rahmenbedingungen der Arbeit schwerer werden. Geschäftsführer Markus Müller unterstreicht: "Wir sind sehr erfreut über diese Initative und gespannt auf das Ergebnis!"

Resolutionsantrag der Fraktionen von SPD und CDU betreffend Notfallversorgung Beschluss: 

  1. Der Kreistag lehnt die in einem Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vor- gesehene Reform der Notfallversorgung ab, weil sie die bewährte kommunale Rettungs- dienststruktur beseitigen würde.
  2. Der Kreistag spricht sich dagegen aus, die bisherigen Notfallambulanzen der Krankenhäuser durch Integrierte Notfallzentren (INZ) an nur noch ausgewählten Standorten zu ersetzen, weil dadurch der ländliche Raum benachteiligt würde.
  3. Der Kreistag setzt sich vielmehr für eine Stärkung der kommunalen Strukturen des Rettungs- dienstes ein, die durch eine Optimierung der kommunalen Leitstellenfunktion erreicht werden könnte, etwa durch deren Zuständigkeit auch für die ambulante Notfallversorgung.
  4. Ein für die kommunale Verantwortlichkeit der Rettungsdienste nachteiliger Eingriff in Kompe- tenz und Finanzierungsstrukturen ist abzulehnen.

Begründung: 

Die Reform der Notfallversorgung darf nicht zu Lasten schon existierender und gut funktionierender Strukturen wie den kommunalen Rettungsdiensten erfolgen. Ein derartiger Eingriff auch in die kom- munalen Kompetenzen, wie es der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums dazu vorsieht, missachtet die bewährte Zusammenarbeit von Kommunen und Hilfsorganisationen. 

Die Einrichtung von Integrierten Notfallzentren (INZ) lässt befürchten, dass nur der kleinere Teil der Krankenhäuser – in Hessen wohl nur sechs Einrichtungen – ein INZ bekämen. Das hätte zur Folge, dass die Klinikstruktur auf dem Land ausgedünnt würde, da die Krankenhäuser, denen die INZ- Funktion nicht zukäme, erhebliche Finanzierungskürzungen befürchten müssten. 

Dies kann nicht im Interesse einer umfassenden und effektiven Versorgungsstruktur, auch auf dem Land, im Sinne gleichwertiger Lebensverhältnisse sein. 

gez.: 

Werner Hesse SPD-Fraktion

Werner Waßmuth CDU-Fraktion